
Vorgeschriebene Auflistung der Verantwortlichen für den Druck und Inhalt von Zeitungen, Broschüren, Büchern und Zeitschriften; enthält auch oft Angaben zur Druckerei, der Erscheinungsweise, dem Erscheinungsjahr und der Auflage. Ebenfalls vorgeschrieben für Websites. Die jeweiligen Pflichten für Websites (ebenfalls E-Mail-Newsletter) werden durch den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und dem Teledienstegesetz (TDG) festgelegt. Die Rechtsprechung ist teils noch in Bearbeitung.
Aus dem Lateinischen für "es werde gedruckt", ist die Druckfreigabe des Auftraggebers nach erfolgtem Korrekturlesen und evtl. ausgeführter Korrektur.
Maßeinheit der Länge; 1 Inch (1 Zoll) = 2,54 cm
Schmückender Anfangsbuchstabe; beim Werksatz erster Buchstabe beim Anfang von Abschnitten oder Kapiteln; meist wird ein größerer Schriftgrad verwendet der ein- oder mehrzeilig angeordnet ist.
Drucker, der mit Tinte (engl = ink) druckt.
Schnittstelle bei der elektronischer Datenverarbeitung; Anschlußmöglichkeit für Geräte an den Rechner.
Hinzufügen von nicht vorhanden Zwischenwerten beim Vergrößern von Bildern durch Berechnung der fehlenden Pixel mittels Algorithmen aus den benachbarten Pixeln. Es entstehen keine neuen Bildinformationen - nur Zwischenwerte auf Grundlage der ursprünglichen Bildinformation; das Bild wird unscharf.
Umkehren eines Bildes vom Negativ zum Positiv oder umgekehrt.
Internationale Standardbuchnummer zur eindeutigen Kennzeichnung von Büchern, u.a. mit Angabe der Sprachgruppe, der Verlagsnummer, der verlagsinternen Titelnummer und einer Prüfziffer.
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