Druckhalle von X-Press in Berlin Mitte-Tiergarten
IHRE ALLROUND DRUCKEREI
07
Jan

Gerichtsurteil:

keine Lärmbelästigung

durch Druckerei



Wo gearbeitet wird, entstehen auch Geräusche. Das gilt für unsere Druckerei in Berlin aber auch die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen an anderen Standorten. Im badenwürttembergischen Merklingen hat nun eine Anwohnerin gegen die örtliche Druckerei geklagt und das Gerichtsverfahren verloren.

Vier Jahre Rechtsstreit um Druckerei

Wie die Südwest Presse dokumentiert, dauerte der Rechtsstreit zwischen der Anwohnerin und der Druckerei über rund vier Jahre an. Im ersten Schritt wurde bemängelt, dass während des Tages zu großer Lärm entstünde, da aus dem ehemaligen Mischgebiet, in dem die Druckerei steht, mittlerweile ein Wohngebiet geworden wäre. Die Richter stellte hierzu jedoch fest, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 stammt, während die Druckerei seit 1961 existiert.

Zu einer Lärmmessung vor Ort wurde sodann ein Sachverständiger gebeten, der einen Wert zwischen 40 und 43 Dezibel feststellte. Der zulässige Richtwert liegt indes bei 60 Dezibel und damit deutlich über dem „Lärm“ der Druckerei. Auch aus diesem Grund wurde die Klage letztlich abgewiesen.

Rund-um-die-Uhr-Betrieb gefordert

In einer weiteren Auseinandersetzung wurde bislang keine Entscheidung getroffen. So hatte die Druckerei einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb beantragt und möchte hiervon lediglich die Sonn- und Feiertage ausnehmen. Hier reagierten Anwohner mit einer Petition im Landratsamt, das nun die Entscheidung fällen muss.

Die Richter empfahlen in diesem Bereich einen Kompromiss und beispielsweise die Vereinbarung von zehn Ausnahme-Nachtproduktionsfällen. Ob sich die Parteien jedoch noch einmal an einen Tisch setzen, steht derzeit in den Sternen.

Berlin, 07.01.2015
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