Druckhalle von X-Press in Berlin Mitte-Tiergarten
IHRE ALLROUND DRUCKEREI

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER X-PRESS GRAFIK & DRUCK GMBH



INHALTSVERZEICHNIS


A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kunden


B. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher


C. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer




A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kunden


§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

X-PRESS Grafik & Druck GmbH
Nunsdorfer Ring 13
12277 Berlin

Telefon: (030)-25 75 78-0
Fax: (030)-25 75 78-38
info@x-press.de

Geschäftsführer: Armin Akbarzadeh Gharib
Handelsregister: HRB 95156, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Umsatzsteuer-ID: DE239224792
Steuer-Nr.: 29/032/06011

und

Kunden

in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Für Verbraucher gelten ergänzend zu den in Kapitel A genannten Bedingungen die unter Kapitel B genannten Bedingungen. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Für Nicht-Verbraucher gelten ergänzend zu den in Abschnitt A genannten Bedingungen die unter Abschnitt C genannten Bedingungen.

§ 2 Preise und Versandkosten
(1) Die in unserem Onlineshop www.x-press.de angegebenen Preise für Druckereierzugnisse sind jeweils in Nettobeträgen (ohne MwSt.) und zugleich auch in Bruttobeträgen (mit 19 % MwSt.) ausgewiesen. Die Preise verstehen sich bei Abholung bei uns. Zusätzliche Kosten können durch die vom Kunden gewünschte Zahlungsart entstehen.

(2) Die Kosten für den Versand sind vom Kunden zu tragen. Diese Kosten schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Versandkosten sind abhängig von der Bestellmenge und Gewicht.

§ 3 Bestellvorgang und Vertragsabschluss im Onlineshop
(1) Bei unseren Onlineshop-Angeboten handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Abschluss eines Vertrags, sondern lediglich um eine Einladung an Sie zur Abgabe eines Angebots.

(2) Bei Bestellungen über unseren Onlineshop können Sie in einem ersten Schritt über ein Auswahlmenü die Produkteigenschaften definieren und die Bestellmenge angeben. Die aufgrund Ihrer Auswahlkriterien angezeigten Preise verstehen sich bei Abholung und Barzahlung bzw. Vorkasse. Die Auswahl können Sie abschließen durch Anklicken des Buttons "In den Warenkorb".

(3) Bei einem Klick auf den Warenkorb werden Ihnen in einer Übersicht die von Ihnen ausgewählten Produkte angezeigt. Wenn Sie mit der Auswahl einverstanden sind, können Sie auf den Button "Weiter zu den Lieferdetails" klicken". Dort können Sie die Rechnungs- und Lieferanschrift ändern bzw. ergänzen sowie die Liefer- und Zahlungsart wählen. Wenn Sie mit Ihrer Auswahl einverstanden sind, können Sie auf den Button "Weiter zur Zusammenfassung" klicken. In der Zusammenfassung wird Ihre Auswahl noch einmal kurz dargestellt. Wenn Sie eine Angabe ändern möchten, können Sie noch einmal zurücknavigieren, indem Sie in der linken Menüspalte auf den jeweiligen Bestellschritt klicken, bei dem Sie etwas ändern möchten. Ihre verbindliche Bestellung erfolgt im Bestellschritt "Zusammenfassung" durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen (weiter zum Upload)“.

(4) Im Anschluss an Ihre verbindliche Bestellung werden Sie gegebenenfalls gebeten, Details zu der von Ihnen gewählten Zahlungsart anzugeben.

(5) Schließlich werden Sie zum Bestellschritt "Upload" geführt. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Druckdaten hochzuladen. Sie können die Druckdaten aber auch zu einem späteren Zeitpunkt hochladen.

(6) Unmittelbar im Anschluss an Ihre verbindliche Bestellung erhalten Sie eine E-Mail, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen. Die Eingangsbestätigung erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie bereits im Rahmen des Bestellvorgangs die Druckdaten hochgeladen haben. Diese Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Vertragsannahme.

(7) Unsere Vertragsannahme erfolgt gesondert und auch erst nachdem wir Ihre Druckdaten zur Prüfung erhalten haben. Nach Erhalt Ihrer Druckdaten teilen wir Ihnen innerhalb von drei Werktagen per E-Mail mit, ob wir Ihre Bestellung annehmen. Erst mit dieser E-Mail kommt der Vertrag verbindlich zustande.

(8) Sollten wir Ihre Bestellung nicht annehmen und haben Sie bereits bezahlt, so werden wir Ihnen selbstverständlich den gezahlten Betrag zurückerstatten.

§ 4 Bestellungen per Telefon oder Telefax
(1) Sie können Bestellungen bei uns auch telefonisch unter 030-257578-0 und per Telefax unter 030-257578-38 aufgeben.

(2) Wenn sich Ihre Bestellung auf Angebote in unserem Onlineshop bezieht, beachten Sie bitte, dass diese Angebote noch nicht bindend sind. Vielmehr stellen diese Angebote eine Einladung an Sie dar, uns gegenüber ein verbindliches Angebot abzugeben.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich, per Telefax oder E-Mail bestätigen. Wir werden Ihnen innerhalb von einer Woche mitteilen, ob wir Ihre Bestellung annehmen.

§ 5 Ausführung der Bestellung
(1) Wir führen Ihre Bestellung auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Druckdaten aus. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenrichtlinien sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, die von Ihnen überlassenen Druckdaten und Datenträger zu prüfen. Sind die Druckdaten oder Datenträger offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar, werden wir Sie darauf natürlich hinweisen. Ihnen obliegt es dann, uns verarbeitungsfähige Druckdaten zu übermitteln.

§ 6 Mehr- und Minderproduktion
Aus produktionstechnischen Gründen können im Ausnahmefall Mehr- oder Minderproduktionen auftreten. Die Abweichung der tatsächlich produzierten Menge zur bestellten Menge ist abhängig vom Bestellvolumen. Die Abweichung wird einen branchenüblichen Umfang von maximal 10 % nicht überschreiten. Nur die tatsächlich produzierte Menge wird in Rechnung gestellt.

§ 7 Bezahlung
(1) Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen oder Vorleistungen durch uns kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Bei neuen Geschäftsverbindungen behalten wir uns ebenfalls vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.

(2) Sie können bei uns zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen. Die Auswahl der Zahlungsarten hängt aber auch davon ab, ob Sie die Bestellung selbst abholen oder sich liefern lassen möchten. Selbstabholer können wählen zwischen "Bar/EC", "Vorkasse" und "PayPal". Möchten Sie die Waren liefern lassen, können Sie auswählen zwischen "Vorkasse", "Nachname" und "PayPal". Weitere Informationen zu den Zahlungsarten finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik "Zahlungsarten".

§ 8 Stornierung und Änderung der Bestellung
(1) Sie können bis zur Vollendung des Leistungsgegenstandes jederzeit den Vertrag kündigen. X-Press ist jedoch berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Allerdings muss X-Press sich dasjenige anrechnen lassen, was X-Press infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder zu erwerben mutwillig unterlässt.

(2) Sie können die Druckvorlagen für Ihre Bestellung kostenfrei ändern, solange wir noch nicht mit dem Produktionsprozess begonnen haben.

§ 9 Abtretung
Wir behalten uns das Recht vor, unsere im Zusammenhang mit der Lieferung des Leistungsgegenstandes entstandenen fälligen Forderungen an Dritte abzutreten.

§ 10 Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes
Wir speichern Ihren Vertragstext. Sie können den aktuellen Status Ihrer Bestellung jederzeit in Ihrem Kundenbereich einsehen.

§ 11 Elektronische Rechnung
Sie stimmen einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.

§ 12 Pflichten des Kunden bei Inanspruchnahme von X-Press durch Dritte
(1)Wenn ein Dritter gegenüber X-Press Rechte behauptet, deren Ursache in den Vorgaben und Vorlagen des Kunden liegt, wird X-Press den Kunden unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. Der Kunde wird X-Press bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen.

(2)Der Kunde wird X-Press auf erste Anforderung von allen Ansprüchen des Dritten freistellen und X-Press jeglichen Schaden ersetzen, der X-Press wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebührentatbestände. X-Press kann jedoch nicht den Schaden ersetzt verlangen, der dadurch entstanden ist, dass X-Press es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. X-Press ist jedoch nicht verpflichtet, sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen, wenn und soweit dies wenig Aussicht auf Erfolg verspricht oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen (etwa aufgrund hoher Prozesskostenrisiken) unzumutbar ist.

§ 13 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die X-Press vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen nicht als vertraulich.

§ 14 Daten und Unterlagen
(1) Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen. Eine Haftung von X-Press für Beschädigung oder Verlust von Daten ist ausgeschlossen.

(2) Die vom Kunden aufgrund der Bestellung erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Bestellung gespeichert. Die Daten werden nurDrittenübermittelt, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Paketdienste).

(3) Alle vom Kunden eingebrachten oder übersandten Gegenstände, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung hinaus archiviert.

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass Daten auf CD/DVD sowie weitere Unterlagen der Bestellung zurück gesendet werden.

§ 15 Verschiedenes
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG).

(2) Die Vertragssprache ist deutsch.

B. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher


§ 16 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen von Abschnitt B gelten ausschließlich für Verbraucher und zwar zusätzlich zu den in Abschnitt A genannten Bestimmungen.

§ 17 Bestellberechtigung
Verbraucher müssen zum Zeitpunkt ihrer Bestellung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 18 Versand und Lieferbeschränkungen
(1) Die Auslieferung des Leistungsgegenstandes erfolgt ab Werk. Das Datum, ab dem die Ware abgeholt werden kann, nennen wir Ihnen bei dem Bestellvorgang (Datum der Fertigstellung). Hierbei handelt es sich um eine Zirka-Angabe.

(2) Wir versenden die Leistungsgegenstände nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist. Eine Lieferung kann nur an eine Versandadresse innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Lieferadresse und auf Ihre Rechnung. Sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart oder im Rahmen Ihrer Produktbestellung von uns angegeben, betragen die Lieferzeiten ca. 2 bis 3 Tage nach Fertigstellungsdatum. Sollten wir einen Liefertermin nicht einhalten, haben Sie uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.

(3) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn sie von uns als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin ausdrücklich bestätigt worden sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Verbraucher das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts von X-Press bereits erbrachten und vom Verbraucher abgenommenen Lieferungen und Leistungen können von X-Press berechnet werden, es sei denn, der Verbraucher wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von X-Press setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Verbrauchers voraus.

(5) Sollte ausnahmsweise ein von Ihnen bestellterLeistungsgegenstand nicht mehr lieferbar sein, bei dem wir die Bestellung angenommen haben und ist dies nicht von uns zu vertreten (z.B. bei Zerstörung infolge höherer Gewalt oder durch Dritte oder durch Diebstahl), behalten wir uns vor, von sämtlichen in Bezug auf den Leistungsgegenstand getroffenen Vereinbarungen zurückzutreten. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend über die Nichtverfügbarkeit des Leistungsgegenstands informieren und Zahlungen, die Sie an uns geleistet haben, zurück erstatten.

(6) Bei einem Annahmeverzug des Verbrauchers, ist X-Press berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Verbraucher über.

§ 19 Kein Widerrufsrecht
X-Press verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Aus diesem Grund ist das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB.

§ 20 Sachmängel und Gewährleistungsrechte
(1) Der gelieferte Leistungsgegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist der Leistungsgegenstand frei von Sachmängeln, wenn er sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, und ansonsten, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Verbraucher nach Art des Leistungsgegenstands erwarten kann.

(2) Bei der Herstellung von Druckereierzeugnissen stellen geringfügige Abweichungen von Vorlagen keinen Sachmangel dar. Keine Sachmängel sind daher:
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Druckvorlagen und/oder Druckvorgaben des Kunden und geliefertem Leistungsgegenstand,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber früheren Bestellungen,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Druckereierzeugnissen innerhalb einer Bestellung,
  • geringfügige Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat);
  • Ersetzung von vom Verbraucher nicht mitgelieferten Schriften durch ähnliche Schriften.

(3) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Mängel eines Teils der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass die Teilleistung für den Verbraucher ohne Interesse ist.

§ 21 Haftung auf Schadensersatz
(1) Gegen X-Press gerichtete Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von X-Press, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Verbraucher die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Verbrauchers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet X-Press nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von X-Press, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 22 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Leistungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises für den gelieferten Leistungsgegenstand vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Verbraucher die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Verbraucher auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

C. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer


§ 23 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten neben den in Abschnitt A genannten Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen X-Press und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (zusammenfassend „Unternehmer“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Abschnitt A und C gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Unternehmers werden von X-Press nicht anerkannt, sofern X-Press diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn X-Press in Kenntnis der AGB des Unternehmers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass X-Press in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Unternehmer gegenüber X-Press abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 24 Erfüllungsort / Gefahrenübergang / Versand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von X-Press, Berlin, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Auslieferung der Druckereierzeugnisse erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Leistungsgegenstände nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Unternehmers.

(2) Ist eine Lieferung vereinbart, so erfolgt diese an die vom Unternehmer angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung von X-Press.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Unternehmer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Unternehmers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Unternehmer liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über. Der Unternehmer trägt die Lagerkosten, die X-Press nach Gefahrenübergang entstehen. Die Lagerkosten betragen 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(4) Von X-Press in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(5) X-Press kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Unternehmers – vom Unternehmer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Unternehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen X-Press gegenüber nicht nachkommt.

(6) X-Press haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die X-Press nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse X-Press die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist X-Press zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Unternehmer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber X-Press vom Vertrag zurücktreten.

(5) X-Press ist nur zu Teilleistungen berechtigt, wenn
  • die Teilleistung für den Unternehmer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Leistung der restlichen bestellten Gegenstände sichergestellt ist und
  • dem Unternehmer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, X-Press erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

§ 25 Zahlungen
(1) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei X-Press. Leistet der Unternehmer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Unternehmers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) X-Press ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Unternehmers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von X-Press durch den Unternehmer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 26 Sachmängel und Gewährleistungsrechte
(1) Der gelieferte Leistungsgegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist der Leistungsgegenstand frei von Sachmängeln, wenn er sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, und ansonsten, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Unternehmer nach Art des Leistungsgegenstands erwarten kann.

(2) Bei der Herstellung von Druckereierzeugnissen stellen geringfügige Abweichungen von Vorlagen keinen Sachmangel dar. Keine Sachmängel sind daher:
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Druckvorlagen und/oder Druckvorgaben des Kunden und geliefertem Leistungsgegenstand,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber früheren Bestellungen,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Druckereierzeugnissen innerhalb einer Bestellung,
  • geringfügige Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat);
  • Ersetzung von vom Unternehmer nicht mitgelieferten Schriften durch ähnliche Schriften.

(3) Angaben von X-Press zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit des Leistungsgegenstands zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(4) Die gelieferten Leistungsgegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Unternehmer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn X-Press nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Unternehmer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen von X-Press ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an X-Press zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet X-Press die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(5) Bei Sachmängeln der gelieferten Leistungsgegenstände ist X-Press nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.

(6) Bei Mängeln von Leistungsteilen anderer Hersteller, die X-Press aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird X-Press nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Unternehmers geltend machen oder an den Unternehmer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen X-Press bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Unternehmers gegen X-Press gehemmt.

(7) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Unternehmer ohne Zustimmung von X-Press den Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Unternehmer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(8) Eine im Einzelfall mit X-Press vereinbarte Leistung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 27 Verjährung
(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Absatz 1 Nummer 1 BGB), bei Arglist von X-Press (§ 438 Absatz 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Unternehmers, die auf einem Mangel des Liefergegenstands beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

(4) Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ebenso gelten für Schadensersatzansprüche des Unternehmers, die nicht auf Mängeln beruhen und für die X-Press nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 28 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von X-Press bis alle Forderungen erfüllt sind, die X-Press gegen den Unternehmer jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(2)Der Unternehmer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.

(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Unternehmer, soweit die Hauptsache ihm gehört, X-Press anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der einheitlichen Sache.

(4)Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von X-Press an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an X-Press ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. X-Press ermächtigt den Unternehmer widerruflich, die an X-Press abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. X-Press darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(5) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte muss der Unternehmer auf das Eigentum von X-Press hinweisen und muss X-Press unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit X-Press seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die X-Press in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Unternehmer in Höhe der gesetzlichen Gebührentatbestände.

(6) Sofern sich der Unternehmer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat X-Press das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem X-Press eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat (Verwertungsfall). Sofern X-Press die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Unternehmer. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn X-Press die Vorbehaltsware pfändet. Von X-Press zurückgenommene Vorbehaltsware darf X-Press verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Unternehmer schuldet, nachdem X-Press einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

(7) Wenn der Unternehmer dies verlangt, ist X-Press verpflichtet, die X-Press zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen von X-Press gegen den Unternehmer um mehr als 10% übersteigt. X-Press darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

§ 29 Haftung auf Schadensersatz
(1) Die Haftung von X-Press auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 29 eingeschränkt.

(2) X-Press haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Unternehmer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Unternehmers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit X-Press gemäß § 29 Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die X-Press bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von X-Press.

(5) Soweit X-Press technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieses § 29 gelten nicht für die Haftung von X-Press wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 30 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen X-Press und dem Unternehmer ist nach Wahl von X-Press Berlin oder der Sitz des Unternehmers. Für Klagen gegen X-Press ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

X-PRESS Grafik & Druck GmbH, 10785 Berlin, Stand: 10.01.2021
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